Nein, es ist ohne vorliegende ärztliche Anordnung ein Verstoß gegen das BtmG. Selbst frei verkäufliche, apothekenpflichtige Medikamente dürfen nur nach erfolgter Aufklärung durch den Apotheker verwendet werden. Da wir euch diese Aufklärung nicht
geben können, dürfen wir solche Mittel auch nicht anwenden.
Dazu sei aber gesagt, dass eine Injektion eh widersinnig wäre, da man niemanden stechen sollte um ihn zu stechen. Bei allen anderen Mitteln besteht das Risiko, dass der Körper darauf reagiert und somit ist auch davon Abstand zu nehmen.
Beim Tätowieren sollte auch niemand auf die Idee kommen sich vorher in der Apotheke irgendeine Creme (z.B. Emla) zu besorgen und aufzutragen. Die Eigenschaften der Haut werden dadurch verändert und die Farbe wird nicht so gut angenommen. Das Ergebnis
ist somit beeinträchtigt und darum führen wir auch keine Tätowierungen auf derart betäubter Haut durch.